Wer schon vor Jahren in eine PV-Anlage und einen Speicher investiert hat, bekommt neue Möglichkeiten. Mit MiSpeL kann ein Speicher günstigen Netzstrom laden und trotzdem geförderten Solarstrom einspeisen. Die Regeln gelten ausdrücklich auch für bestehende Anlagen. Was bedeutet das für dich, und welche Rolle spielen Direktvermarktung und intelligente Speichersteuerung?
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesnetzagentur hat MiSpeL am 1. Oktober 2026 beschlossen. Die Regeln betreffen Speicher, die Solarstrom und Netzstrom mischen.
- Solarstrom aus solchen Speichern kann anteilig gefördert werden. Für anrechenbaren Netzstrom, den der Speicher zurück ins Netz gibt, können Umlagen und Netzentgelte entfallen.
- Die Regeln gelten auch für bestehende Anlagen. Für die Förderung brauchst du Direktvermarktung statt fester Einspeisevergütung.
- Du brauchst in der Regel einen Smart Meter.
- Bis 30. September 2027 müssen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zustimmen. Die einfache Pauschaloption wartet zusätzlich auf eine Genehmigung der EU.
Was ist MiSpeL?
MiSpeL steht für „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“. Die Bundesnetzagentur hat die Festlegung am 1. Oktober 2026 beschlossen. Sie regelt, wie Strom aus Speichern abgerechnet wird, die sowohl Solarstrom als auch Netzstrom laden. Das gilt auch für Wallboxen, die Strom aus dem E-Auto zurück ins Netz geben können.
Die neue Regelung hat Speicher im Blick, die sowohl Strom vom eigenen Dach wie auch Strom aus dem Netz laden. Später versorgt der Speicher das Haus oder gibt Strom ins Netz ab. MiSpeL legt fest, welcher Teil davon EEG-Förderung bekommen kann. Darüber hinaus sind auch Entlastungen für bei den Umlagen und Netzentgelten für Netzstrom relevant. Die EEG-Förderung gibt es in den neuen Optionen nur in der Direktvermarktung mit Marktprämie, nicht mit fester Einspeisevergütung.
Durfte ich meinen Speicher nicht schon vorher mit Netzstrom laden?
Mit einem dynamischen Stromtarif kannst du dein E-Auto dann laden, wenn Strom günstig ist. Auch einen Heimspeicher günstig aus dem Netz zu laden und den Strom später selbst zu verbrauchen, war grundsätzlich bereits möglich. Für diese Nutzung brauchte es MiSpeL nicht.
Zu beachten war dabei bisher jedoch: Strom aus dem Speicher war nur dann EEG-förderfähig, wenn zuvor erneuerbarer Strom eingespeichert wurde. Wer günstig aus dem Netz laden wollte, verhinderte deshalb besser die Einspeisung aus dem Speicher, um die Förderung nicht zu gefährden. Verboten war das Einspeisen also nicht; die Förderfähigkeit des Speicherstroms entfiel jedoch bei gemischter Ladung.
Wie kann ein Speicher mit MiSpeL zusätzliche Erlöse erzielen?
Mit MiSpeL kannst du Strom aus einem gemischt geladenen Speicher verkaufen und dabei anteilig die Förderung für Solarstrom nutzen. So werden verschiedene Erlösquellen möglich: Im Sommer speichert er PV-Strom und speist ihn später ein, wenn der Preis höher ist. Im Winter lädt er günstigen Netzstrom und gibt ihn zu einem teureren Zeitpunkt wieder ab.
Ein Wintertag mit Speicher
Nimm ein Haus mit 10-kWp-Solaranlage, 10-kWh-Speicher und dynamischem Stromtarif. An einem Wintertag erzeugt die Anlage wenig Strom. Nachts lädt der Speicher günstig aus dem Netz. Am frühen Abend versorgt er das Haus oder gibt bei hohen Preisen einen Teil ins Netz ab. Den Verkauf deines Stroms übernimmt dabei ein Direktvermarkter (siehe unten).
Ob sich das Einspeichern und spätere Einspeisen ins Netz finanziell lohnt, hängt von Preisen und Kosten ab. Speicherverluste, Verschleiß der Batterie und Gebühren für Vermarktung und Messung zählen mit. Außerdem kann es günstiger sein, den Strom selbst zu nutzen, statt später teuren Netzstrom zu kaufen. Eine gute Steuerung ist dabei der Schlüssel: Sie wägt Eigenverbrauch und Verkauf gegeneinander ab.
Pauschaloption oder Abgrenzungsoption – welche passt zu dir?
MiSpeL bietet zwei Wege, den Strom aus dem Speicher aufzuteilen. Für typische Einfamilienhäuser ist die Pauschaloption gedacht.
Die Pauschaloption gilt für Solaranlagen bis 30 kWp. Weitere Erzeuger wie ein Blockheizkraftwerk dürfen nicht dazugehören. In einfachen Fällen genügt ein Smart Meter am Hausanschluss. Statt jede Kilowattstunde einzeln zuzuordnen, gilt eine feste Grenze. Pro Jahr können bis zu 500 kWh je kWp Solarleistung als förderfähig zählen, bei 10 kWp also bis zu 5.000 kWh.
Was darüber hinaus eingespeist wird, bekommt in der Pauschaloption keine EEG-Förderung. Verkaufen kannst du diesen Strom trotzdem. Die Grenze für die pauschale Umlageentlastung wird gesondert berechnet. Deshalb wird nicht jede Rückspeisung automatisch entlastet.
Die Abgrenzungsoption rechnet genauer. Sie ordnet den Strom anhand von Messwerten zu und gilt auch für größere Anlagen. Dafür braucht es jedoch in den meisten Fällen einen zusätzlichen Zähler.
Die beiden Optionen im Vergleich
| Pauschaloption | Abgrenzungsoption | |
| Für wen | Solaranlagen bis 30 kWp im Haushalt, ein Betreiber | Auch größere Anlagen |
| Messung | In einfachen Fällen ein Smart Meter am Hausanschluss | Meist ein zusätzlicher Zähler |
| Zuordnung | Pauschal, bis 500 kWh je kWp und Jahr förderfähig | Genauer, nach Messwerten |
| Aufwand | Geringerer Messaufwand | Meist zusätzlicher Messaufwand |
| Stand | Wartet auf Genehmigung der EU | Nutzbar, bis 30.09.2027 mit Zustimmung von Netz- und Messstellenbetreiber |
Pauschalgrenze nach Anlagengröße
| Solarleistung | Förderfähige Einspeisung pro Jahr, höchstens |
| 5 kWp | 2.500 kWh |
| 10 kWp | 5.000 kWh |
| 15 kWp | 7.500 kWh |
| 20 kWp | 10.000 kWh |
| 30 kWp | 15.000 kWh |
Brauche ich für MiSpeL einen Smart Meter?
Für beide Optionen muss ein Zähler Bezug und Einspeisung im Viertelstundentakt erfassen. Ein einfacher Zweirichtungszähler ohne Viertelstundenmessung reicht dafür nicht. In der Regel brauchst du deshalb ein intelligentes Messsystem, also einen Smart Meter. Daten aus der App deines Speichers reichen für die Abrechnung nicht.
Den Einbau kannst du bei deinem Messstellenbetreiber beantragen.
Was hat Direktvermarktung mit MiSpeL zu tun?
Die EEG-Förderung für Strom aus gemischt geladenen Speichern gibt es in den MiSpeL-Optionen nur in der Direktvermarktung mit Marktprämie. Bei der festen Einspeisevergütung bekommst du für deinen Solarstrom einen festgelegten Betrag. In der Direktvermarktung verkauft dagegen ein Vermarkter deinen Strom am Strommarkt.
MiSpeL kann den Wechsel in die Direktvermarktung somit attraktiver machen. Dein Speicher kann dann auch im Winter Strom am Markt verkaufen, wenn die Solaranlage wenig erzeugt.
Trotzdem lohnt sich der Wechsel nicht automatisch. Gerade bei älteren Anlagen mit hoher Einspeisevergütung solltest du genau vergleichen.
Gilt MiSpeL auch für bestehende PV-Anlagen?
Ja. clever-PV hat mittlerweile mehr als 95.000 registrierte Nutzer, und viele von ihnen haben früh in Solarstrom investiert. MiSpeL gilt ausdrücklich auch für diese Anlagen. Sie müssen dafür nicht neu in Betrieb genommen werden. Voraussetzung sind wie bei neuen Anlagen ein passender Speicher, ein Smart Meter und die Direktvermarktung für den eigenen Solarstrom.
Für unsere Community ist das eine große Chance. Wer schon lange zur Energiewende beiträgt, soll auch an den nächsten Schritten teilhaben. In Bestandsanlagen stammen Wechselrichter, Speicher und Wallbox oft von verschiedenen Herstellern. Dafür braucht es ein Energiemanagement, das herstellerunabhängig arbeitet.
Was clever-PV heute schon kann
Unsere KI-Speichersteuerung richtet sich schon heute nach den Börsenstrompreisen. Für kompatible Hersteller lädt sie den Speicher mit günstigem Netzstrom. Dafür berücksichtigt clever-PV auch das Wetter und deinen Verbrauch. So nutzt dein Haushalt die günstigen Stunden.
Was mit MiSpeL dazukommt
Mit MiSpeL wird der Verkauf aus dem Speicher attraktiver. Eine automatische Steuerung kann dafür passende Zeitpunkte erkennen. Hohe Börsenpreise sind ein wichtiger Faktor; auch dein Verbrauch, Wetterprognosen und Wandlungsverluste beim Ein- und Ausspeichern müssen berücksichtigt werden. Ziel ist, Eigenverbrauch und Verkauf so abzustimmen, dass dein Speicher möglichst wirtschaftlich arbeitet.
Neben der Steuerung brauchst du für die Vermarktung die passende Messung – einen Smart Meter – und einen Direktvermarkter. Der Direktvermarkter verkauft die eingespeisten Mengen am Strommarkt, in der Regel gegen eine Gebühr. Das betrifft auch Strom aus dem Speicher, nicht nur den direkt eingespeisten PV-Strom. Die Steuerung und Vermarktung müssen aufeinander abgestimmt sein.
Auch wir haben gemeinsam mit Rabot Energy und inexogy eine Lösung für die Direktvermarktung kleiner PV-Anlagen fürs nächste Jahr angekündigt. Rabot Energy übernimmt dabei die Vermarktung der Einspeisung, inexogy stellt das intelligente Messsystem bereit und clever-PV übernimmt die Geräteoptimierung.
Bidirektionales Laden: Warum MiSpeL auch dein E-Auto interessant macht
Beim bidirektionalen Laden fließt Strom in beide Richtungen: Das E-Auto lädt seine Batterie und kann später wieder Strom abgeben. Versorgt es damit dein Haus, spricht man von Vehicle-to-Home, kurz V2H. Gibt es Strom in das öffentliche Netz zurück, heißt das Vehicle-to-Grid oder V2G. Dafür müssen Fahrzeug und Ladeeinrichtung die jeweilige Rückspeisung unterstützen.
Die Technik allein macht daraus noch kein tragfähiges Geschäftsmodell. Gerade beim Verkauf ins Netz erschwerten bisher die Regeln für gemischt geladenen Strom eine wirtschaftliche Nutzung. MiSpeL bezieht bidirektionale Ladepunkte ausdrücklich ein: Für förderfähige Einspeisung ist anteilige EEG-Förderung möglich, und anrechenbare Rückspeisung von Netzstrom ermöglicht eine Entlastung bei bestimmten Umlagen. Damit verbessert sich die Grundlage, um die Autobatterie auch für den Strommarkt zu nutzen.
Ein kompatibles Auto kann beispielsweise günstig aus dem Netz laden und später einen Teil des Stroms bei höheren Preisen verkaufen. Ob sich das lohnt, hängt unter anderem von Preisunterschieden, Ladeverlusten, Batteriebeanspruchung und Vermarktungskosten ab. Auch der Strom für deine nächste Fahrt muss verfügbar bleiben. Besonders für V2G schafft MiSpeL damit neue wirtschaftliche Möglichkeiten.
Die Steuerungsfunktion für bidirektionales Laden ist in der clever-PV-App bereits grundsätzlich vorhanden. Mit kompatiblen Fahrzeugen und Ladeeinrichtungen kannst du die Autobatterie in dein Energiemanagement einbinden. Welche Lade- und Rückspeisefunktionen verfügbar sind, hängt vom Fahrzeug, der Ladeeinrichtung und den unterstützten Schnittstellen ab. Für den Stromverkauf ins Netz brauchst du zusätzlich die passende Messung, ein Vermarktungsangebot und die erfüllten MiSpeL-Voraussetzungen.
Ab wann kannst du MiSpeL nutzen?
Die Festlegung ist beschlossen. Bis zum 30. September 2027 brauchst du allerdings das Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber. Ob sie zustimmen, musst du mit ihnen klären. Vermutlich wird es einige Zeit brauchen, bis die Prozesse für die neuen Möglichkeiten eingespielt sind und man die Zustimmung bekommt.
Für die Pauschaloption fehlt außerdem noch eine Genehmigung der EU-Kommission. Nutzen kannst du sie frühestens ab dem Monat nach der Genehmigung. Bis dahin kommt von den beiden neuen MiSpeL-Optionen nur die Abgrenzungsoption infrage, für die du meist einen zusätzlichen Zähler brauchst.
| Zeitpunkt | Was gilt |
| 1. Oktober 2026 | Bundesnetzagentur beschließt MiSpeL |
| Bis 30. September 2027 | Neue Optionen nur mit Einverständnis von Netzbetreiber und Messstellenbetreiber |
| Ab 1. Oktober 2027 | Einverständnis nicht mehr nötig, übrige Voraussetzungen bleiben |
| Nach EU-Genehmigung | Pauschaloption frühestens ab dem Folgemonat nutzbar, Termin noch offen |
Was brauchst du für MiSpeL?
Diese Punkte solltest du prüfen, auch wenn deine Anlage schon lange läuft.
- Dein Speicher kann aus dem Netz laden und gezielt einspeisen. Dein Energiemanagement kann beides steuern.
- Dein E-Auto kann bidirektionales Laden. Dein Energiemanagement kann das Zusammenspiel mit weiteren Geräten im Haus steuern.
- Du hast einen Smart Meter oder lässt einen einbauen.
- Du wechselst in die Direktvermarktung, wenn du die Förderung nutzen willst.
- Netzbetreiber und Messstellenbetreiber stimmen zu. Ab Oktober 2027 entfällt dieser Punkt.
- Für die Pauschaloption liegt die Genehmigung der EU vor.
- Du hast nachgerechnet, ob sich der Wechsel nach allen Kosten lohnt.
In unserer Geräteübersicht findest du die mit clever-PV kompatiblen Modelle. Welche Lade- und Einspeisefunktionen verfügbar sind, hängt vom Modell ab. clever-PV kannst du 14 Tage kostenlos testen.
Quellen
Bundesnetzagentur, Festlegung 618-25-02 vom 1. Oktober 2026 (MiSpeL): Offizielle Verfahrensseite mit finaler Festlegung und Anlagen
Energiewirtschaftsgesetz, § 118 Absatz 6: Voraussetzungen der Netzentgeltfreistellung für Speicher und Verweis auf § 21 EnFG.

