Die Profitabilität einer Solaranlage hängt in der Zukunft massiv von ihrer Intelligenz ab. Mit dem Solarspitzengesetz hat die deutsche Bundesregierung grundlegende Anpassungen vorgenommen, durch die sich die Vergütungsansprüche stark verändern. Nur mit einer smarten Steuerung können Anlagenbesitzer zukünftig eine schnelle Amortisation ihrer Investitionen erreichen.
Das Wichtigste In Kürze
Die Einspeisung neuer Anlagen wird auf 60% ihrer installierten Leistung gedrosselt:
clever-PV hilft dir dabei, den Strom zu nutzen bevor er abgeregelt wird ✅
bei negativen Börsenstrompreisen wird keine Einspeisevergütung gezahlt:
clever-PV lädt dann deine Batterie und verbraucht den Strom, bevor er ins Netz verschenkt wird ✅
Neue Anlagen müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein:
Eine Anbindung mittels Steuerkabel an den Zählerschrank reicht dafür aus ✅
Warum wurden das Gesetz auf den Weg gebracht und was wurde neu geregelt?
Hintergrund der Regelung ist die Befürchtung, dass die gleichzeitige und ungesteuerte Einspeisung vieler PV-Anlagen zu Überlastungen der Stromnetze führen könnte. Insbesondere zur Mittagszeit, wenn bei vielen Haushalten die Batteriespeicher voll sind und die Anlagen ihre größte Leistung erzeugen, werden durch weiteren PV-Zubau Engpässe in einigen Netzgebieten erwartet.
Aus diesem Grund hat die Politik eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet:
- Verpflichtung zur Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber
- Spitzenkappung der Anlagen als Übergangslösung
- Aussetzen der Vergütungsansprüche in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen
- Vereinfachung der Direktvermarktung
- Vereinfachung der Regelungen zur Batterieentladung ins Netz
Für wen gelten die neuen Regelungen?
Die Regelungen gelten nur für neue Anlagen, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes in Betrieb genommen werden (erwartet im März 2025). In wenigen Ausnahmefällen sind auch Bestandsanlagen betroffen (bspw. bei der Verpflichtung zur Steuerbarkeit).
Muss meine Anlage steuerbar sein?
Alle PV-Anlagen mit einer installierten Leistung ab 7 kWp müssen durch den Netzbetreiber steuerbar sein. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Fernsteuerung von Solaranlagen sicherzustellen und diese jährlich zu testen. Scheitert der Test, können Netzbetreiber die Anlagen im Extremfall auch vom Netz trennen und Sanktionen verhängen. Zuvor müssen Anlagenbetreiber jedoch informiert und ihnen eine Frist zur Behebung der Verstöße gegeben werden.
Bis zum Zeitpunkt, an dem der Netzbetreiber den Wechselrichter steuern kann, müssen Neuanlagen ihre Einspeisung ins Netz auf 60% der installierten Leistung begrenzen.
Wie kann ich die Steuerbarkeit meiner PV-Anlage sicherstellen?
Die Steuerung durch den Netzbetreiber soll über das intelligente Messsystem erfolgen. Der Messstellenbetreiber muss hierfür neben dem Smart Meter Gateway auch eine Steuerbox installieren. Diese wird an den Wechselrichter der PV-Anlage angeschlossen. Du solltest also darauf achten, dass deine device models steuerbar sind. Viele Wechselrichter-Modelle bieten hierfür bereits eine Schnittstelle lokal an, über die das Gerät per Steuerleitung an die Steuerbox angebunden werden kann.
Die vom Messstellenbetreiber installierte Steuerbox besitzt für die Anbindung deiner Geräte zwei Schnittstellen: Relais-Schaltungen sowie EEBUS. Für die Verkabelung zwischen deinem Gerät und der Steuerbox sowie für ggf. erforderliche Umbauten in deinem Zählerschrank fallen unter Umständen weitere Kosten an.
Muss ich mich selbst um den Einbau der Steuerbox kümmern?
Die Steuerbox wird dir von deinem grundzuständigen Messstellenbetreiber zur Verfügung gestellt. Dafür hat der Gesetzgeber ein sehr ambitioniertes Ziel gesetzt: Bis Ende 2026 sollen 90% der neuen Anlagen mit einem intelligenten Messsystem und einer Steuerbox ausgestattet sein.
Die Messstellenbetreiber dürfen für den Einbau sowie den Betrieb des iMSys und der Steuerbox nur definierte Gebühren verlangen. Mit der Gesetzesnovelle wurden auch diese Preisobergrenzen angepasst.
Als Alternative zum grundzuständigen Messstellenbetreiber kann auch ein sogenannter wettbewerblicher Messstellenbetreiber gewählt werden. Diese sind jedoch nicht an die Preisobergrenzen gebunden.
Welche Konsequenzen hat der Einbau des intelligenten Messsystems?
Sobald die Steuerbarkeit des Wechselrichters durch den Netzbetreiber gewährleistet ist, darf die 60% Spitzenkappung wieder deaktiviert werden. Das bietet also grundsätzlich Vorteile, da dadurch erheblich mehr Strom produziert und eingespeist werden kann.
Erfolgt eine Abregelung durch den Netzbetreiber, wird die Erzeugung zwar auch wieder eingeschränkt. Die entgangenen Erlöse durch die Einspeisung oder die Direktvermarktung müssen jedoch vom Netzbetreiber entschädigt werden.
Eine wichtige Ergänzung dabei ist jedoch, dass im Folgejahr nach der Installation des intelligenten Messsystems der Anlagenbetreiber keine Vergütung in Zeiten mit negativen Börsenstrompreisen erhält. Damit würde dann für diese Zeit auch kein Entschädigungsanspruch im Fall einer Steuerung durch den Netzbetreiber entstehen.
Die ausgefallenen Vergütungszeiträume werden am Ende der regulären 20-jährigen Förderdauer nachgeholt. Der Zeitraum der Amortisation verlängert sich dennoch erheblich.
Für Bestandsanlagen ist ein Wahlrecht geschaffen worden: Sie können freiwillig auf Vergütung bei negativen Preisen verzichten und ihren Vergütungssatz um 0,6 ct/kWh erhöhen.
Was bedeuten diese Regelungen für mich?
Ohne eine smarte Steuerung müssen Betreiber neuer PV-Anlagen mit signifikanten Einbußen bei ihrer Einspeisevergütung rechnen. Die 60%-Spitzenkappung bzw. nach iMSys-Einbau der Wegfall der Vergütung bei negativen Börsenstrompreisen reduziert die Erlöse und verlängert damit die Amortisationszeit der Anlagen.
Ein Energiemanagement-System wie clever-PV kann Entlastung bringen und die Einspeisevergütung erhöhen (siehe PV-Überschussmanagement). Bspw. kann mittels PV-Prognose die Beladung der Batterie sowie anderer steuerbarer Verbrauchsgeräte (wie bspw. E-Auto und Wärmepumpe) gezielt in die Zeiten verschoben werden, in denen bei negativen Börsenstrompreisen eingespeister Strom keine Vergütung erhalten würden oder durch die 60%-Spitzenkappung abgeregelt werden. Im Idealfall kommt damit das HEMS dem Netzbetreiber zuvor und reduziert bereits die Einspeisung ins Stromnetz in den Zeiten, in denen Engpässe und Überlastungen drohen. Damit wird letztlich Strom im Haushalt genutzt, der ansonsten abgeregelt oder verschenkt werden würde.
Außerdem würde damit am Vormittag bzw. späteren Nachmittag PV-Überschuss ins Netz eingespeist werden, wenn er Vergütung erhält.
Ist die Anlage in der Direktvermarktung, kann clever-PV zudem überschüssigen Strom aus dem Batteriespeicher ins Netz entladen und diesen damit aktiv auf die Speicherung von kostenlosem Strom mittags vorbereiten.
Brauche ich dafür ein lokales HEMS-Gateway?
Ein lokales Energiemanagement mit einer eigenen Steuerbox bzw. Gateway bietet keinen Mehrwert gegenüber eine Cloud-basierten Lösung wie clever-PV. Da der PV-Wechselrichter direkt an die Steuerbox des Messstellenbetreibers angebunden werden kann, bietet eine zusätzliche HEMS-Box keinen Mehrwert. Die Steuerung der Batterieladung sowie der weiteren Verbraucher für die prognosebasierte Eigenverbrauchsoptimierung wiederum darf nach dem Messstellenbetriebsgesetz auch direkt mit den jeweiligen Geräten umgesetzt werden.