Zusammenfassung:
Seit 2024 müssen alle neu installierten Wallboxen, Wärmepumpen und Solar-Batterien durch den Netzbetreiber fernsteuerbar sein. Was es dabei zu beachten gilt, haben wir in diesem Leitfaden zusammengestellt
Neue Wallboxen, Wärmepumpen und Solar-Batterien sollten immer direkt an die Steuerbox des Netzbetreibers angeschlossen werden (Variante “Direktansteuerung” gemäß Festlegung der Bundesnetzagentur)
Auch wenn die Steuerbox noch nicht installiert wird, die Anbindung deiner Geräte bis zum Zählerschrank vorzubereiten
Durch die Anbindung besteht ein Anrecht auf jährliche pauschale Entschädigungszahlungen sowie zusätzlich variable Netzentgelte.
Im Vergleich zur Variante “Steuerung mittels EMS “entstehen deutlich geringere Kosten. Zudem ist immer zu 100% gewährleistet, dass die Steuerung durch den Netzbetreiber funktioniert. Der Netzbetreiber überprüft die Steuerung zukünftig einmal jährlich und er kann bei Nicherfüllung Bussgelder verhängen.
Nein: Komfort-Einbußen sind nicht zu erwarten, da die Netzbetreiber die Anlagen nicht ganz abschalten, sondern lediglich dimmen dürfen und das nur maximal 2 Stunden pro Tag.
clever-PV steuert zudem die Geräte so, dass diese dann Strom verbrauchen, wenn das Netz ausreichend Kapazitäten hat. Dafür nutzt clever-PV das zeitvariable Netzentgelt als Signal. Wenn die Netzbetreiber einen Engpass haben, werden die Geräte somit ohnehin meist nicht eingesetzt

Hintergrund: was ist der §14a EnWG und welche Regelungen enthält er?
Betroffen sind alle seit dem 1.1.2024 neu installierten Wallboxen, Wärmepumpen, Batterien, mit mehr als 4,2 kW Leistung.
Auf Verlangen des Netzbetreibers müssen die Geräte für diesen ansteuerbar sein – dafür verbaut der Messstellenbetreiber extra eine Steuerbox
Die Anbindung der Geräte an die Steuerbox kann über eine Direktanbindung erfolgen oder über ein HEMS als lokaler Aggregator
Der Netzbetreiber darf nur eingeschränkt steuern: dieGeräte werden nur gedimmt, d.h. derVerbrauch der Geräte wird für den Zeitraum der Steuerung auf jeweils 4,2 kW reduziert, maximal 2 Stunden am Tag
Der Netzbetreiber muss zudem das Netz ausbauen, um zu vermeiden, dass er die Geräte langfristig immer wieder abregeln muss.
Kunden, deren Geräte für den Netzbetreiber steuerbar sind, haben Recht auf eine Entschädigung
Werden die Netzbetreiber häufig steuern?
Nein! Es ist nicht zu erwarten, dass Netzbetreiber die Geräte häufig steuern:
Der §14a EnWG ist nur ein Notfall-Paragraf. Netzbetreiber können nur dann Geräte steuern, wenn belegbar ernsthafte Gefährdungen für die Netzsicherheit vorliegen.
Die Geräte werden gedimmt und nicht abgeregelt: Wallbox und Wärmepumpe dürfen auch bei einer Steuerung weiter mit bis zu 4,2 kW betrieben werden.
Der Netzbetreiber darf die Geräte in den kommenden Jahren nur maximal zwei Stunden täglich dimmen.
Auch muss er nach der Steuerung das Netz so ausbauen, dass es in der Zukunft nicht mehr zu Ergpässen kommt.
Welche Entschädigung steht mir zu?
Als Entschädigung stehen dir durch den Netzbetreiber Reduzierungen der Netzentgelte in deiner Stromrechnung zu. Dabei kannst du aus zwei Entschädigungs-Varianten wählen:
Variante 1: Prozentuale Reduzierung des Netzentgeltes um 60% für den Verbrauch der steuerbaren Geräte. Das verursacht zusätzliche Kosten durch einen weiteren Zähler und ist daher nur bei einem sehr hohen Stromverbrauch der steuerbaren Geräte zu empfehlen.
Variante 2: Pauschaler Rabatt von 110 bis 190 Euro pro Jahr. Ergänzend kann optional ein zeitvariables Netzentgelt gewählt werden. Dabei schwanken die Netzentgelte und damit der Strompreis abhängig von der Tageszeit (sogenanntes Modul 3).
Wie kann ich von dem Anspruch auf Entschädigung profitieren?
Alle steuerbaren Verbrauchsgeräte mit mehr als 4,2 kW Leistung haben einen Anspruch auf Entschädigung. Dafür kann beim Netzbetreiber beantragt werden, dass dieser die Fernsteuerbarkeit der Geräte herstellt. Bereits mit dieser Bestellung besteht Anspruch auf Entschädigung – auch dann wenn die Technik durch den Netzbetreiber erst später zur Verfügung gestellt wird.
Durch die Anbindung deiner Geräte an die Steuertechnik des Netzbetreibers können Kosten entstehen, u.a. durch die zusätzlichen Messstellengebühren für die Steuerbox, durch die Verkabelung sowie für ggf. erforderliche Umbauten im Zählerschrank.
Wie kann ich meine Geräte konform ansteuerbar machen?
Für die Erfüllung der gesetzlichen Anfoderung müssen die relevanten Geräte an die Steuerbox des Messstellenbetreibers angebunden werden. Diese wird im Zählerschrank an das intelligente Messsystem angebunden. Ist die Steuerbox noch nicht installiert, reicht es, eine Anbindung der Geräte zum Zählerschrank vorzubereiten.
Die installierte Steuerbox besitzt für die Anbindung deiner Geräte verschiedene Schnittstellen: Relais sowie EEBUS.
Die Relais-Schaltung ist am meisten verbreitet und steuert die Geräte direkt über ein Stromsignal. Dafür wird ein Steuerkabel verlegt.
Siehe hierzu den Schaltplan:

Alternativ ist es möglich, das Gerät über eine EEBUS anzubinden. Hierfür erfolgt die Anbindung via lokalem Netzwerk (LAN oder WLAN).
Bei der Auswahl der Geräte sollte man darauf achten, solche zu installieren, die stufbar steuerbar sind, um auf 4,2 kW gedimmt werden zu können. Können die Geräte nicht auf diese Leistung gesteuert werden, werden die Geräte ganz abgeschaltet.
Brauche ich ein Energiemanagementsystem (HEMS) das direkt am intelligenten Messsystem die Steuersignale des Netzbetreibers entgegennehmen kann?
Nein. Der Netzbetreiber beauftragt den Messstellenbetreiber mit dem Einbau einer Steuerbox. An diese werden deine Geräte direkt angeschlossen (siehe Darstellung unten). Für jedes Gerät steht dir jederzeit eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung.
Die direkte Anbindung hat eine Reihe von Vorteilen im Vergleich zur Anbindung über ein lokales Energiemanagementsystem:
Deutlich geringere Kosten da keine zusätzliche Hardware eingebunden und durch den Netzbetreiber akzeptiert werden muss.
Sichere Unsetzung: es ist zu 100% gewährleistet, dass die Steuerung in jeden Fall immer umgesetzt wird!
Im Steuerungsfall steht mehr Leistung zur Verfügung da kein Gleichzeitigkeitsfsktor angesetzt wird.
Was kann clever-PV für mich tun?
clever-PV optimiert den Stromverbrauch deiner Geräte, um die Auswirkungen durch die Steuerung der Netzbetreiber zu reduzieren und zusätzliche Einsparungen zu erzielen.
Wählst du das zeitvariable Netzentgelt als Entschädigung für die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber, können wir deine Geräte auf diese variablen Preise optimieren.
Diese Optimierung wird dir also nicht nur Geld sparen sondern auch deinen Verbrauch so verschieben, dass er nicht mehr stattfindet, wenn im Stromnetz viele Engpässe bestehen und dein Netzbetreiber deine Anlagen abregeln will.
Leitfaden zum Download als PDF: